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Die Bewirtschaftungsplanung der WRRL – aktuelle (rechtliche) Praxisfragen und (erste) Antworten

DWA Fachausschuss Recht 3 – Vollzugsfragen des Wasserrechts


Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zum Ziel gesetzt. Der vorgegebene Zeitplan hat sich jedoch als zu ambitioniert erwiesen. Daher hat die LAWA eine sogenannte „Vollplanung“ durch die planenden Länder, die über den Zeitraum des 3. Bewirtschaftungszyklus’ (2027) hinausgeht, beschlossen. Die Vollplanung soll alle (= voll) Maßnahmen aufzeigen, die erforderlich sind, um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. In Einzelfällen werden nach detaillierter fachlicher Prüfung auch für einige Wasserkörper verminderte Bewirtschaftungsziele festgesetzt, die nach derzeitigem Kenntnisstand den guten Zustand nicht erreichen werden. Der Arbeitsbericht zeigt auf, welche Aspekte der Bewirtschaftungsplanung und der Maßnahmenprogramme des 3. Zyklus die wasserrechtlichen Entscheidungen prägen werden.

Dies ist ein Arbeitsbericht des Fachausschusses RE-3 „Vollzugsfragen des Wasserrechts“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Er ist erstmalig erschienen in der Korrespondenz Abwasser Hefte 3 und 4/ 2021. Der Abdruck hier erfolgt mit freundlicher Genehmigung der DWA, um eine breite Beteiligung an der Bewirtschaftungsplanung zu unterstützen. Mitglieder und Gäste des Fachausschusses RE 3 waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Arbeitsberichtes: Kirsten Allmann, Wupperverband (Wuppertal), Dr. Till Elgeti (Obmann), Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Part mbB (Hamm (Westf.)), Christina Kordes, K+S AG (Kassel), Frank Niesen, Wasserverband Eifel-Rur (Düren), Lukas Oeste, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (Köln), Daniel Schiebold, Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB (Berlin), Dr. Katharina Sommerfeldt, OOWV (Brake (Weser)), Martin Völpel, Bezirksregierung Köln (Köln), Lena Wertmann, Universität Bonn (Bonn).

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