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Investitionsbeschleunigungsgesetz

Bernhard Stüer


Das zum 10.12.2020 in Kraft getretene Investitionsbeschleunigungsgesetz will im Anschluss an das PlBeschlG 2020 und das PlanSiG 2020 eine Investitionsbeschleunigung erreicht. Durch Änderungen der VwGO, des AEG, des FStrG, des Wa­StrG, des UVPG, des ROG, der ROV, des PlanSiG, des EisenbahnVerkVerwG, der Bundeseisenbahngebührenverordnung und des PBefG sollen Verfahren im Bereich des Fachplanungsrechts beschleunigt und einzelne der befristeten Regelungen des PlanSiG 2020 in ein Dauerrecht überführt werden.

Rechtsanwalt FAVerwR, Münster/Osnabrück.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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