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Beiträge zur Rechtsprechung ∙ EuG aktuell: Gericht der Europäischen Union erklärt BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen für nichtig

Claudia Schoppen


Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 27.1.2021 die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen für nichtig erklärt und damit einer Klage der Republik Polen stattgegeben.

Die Autorin Claudia Schoppen ist Partnerin der Kanzlei Aulinger in Bochum. Der Aufsatz beruht auf ihrem Vortrag auf dem Forum Immissionsschutzrecht 2021 am 11.3.2021. Sie dankt ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterin, Vera-Marie Rose, für ihre Unterstützung.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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