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Beiträge zur Rechtsprechung ∙ Klimaschutzgesetz: Entscheidung des BVerfG und Änderung des Gesetzes

Markus Ehrmann


Das Bundeskabinett hat am 12.5.2021 den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ beschlossen. Nicht einmal zwei Wochen nach der am 29.4.2021 erfolgten Veröffentlichung des viel beachteten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz werden damit dessen Vorgaben umgesetzt: Das Gericht hatte Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt, soweit dort Regelungen zur Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 fehlen. Zur Erläuterung dieser rapiden Entwicklung soll zunächst das geltende Klimaschutzgesetz vorgestellt werden (dazu unter I.). Sodann soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst (dazu unter II.) und gewürdigt werden (dazu unter III.). Schließlich wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes vorgestellt (dazu unter IV.).

Dr. Markus Ehrmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Partner der auf das Öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei Köchling & Krahnefeld in Hamburg. Stand des Manuskripts ist der 23.5.2021.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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