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Europäischer und deutscher Artenschutz statt Energiewende?

Bernhard Stüer


Die Bundesregierung der Ampelkoalition hat sich u.a. die Energiewende als eines der wesentlichen Ziele auf ihre politischen Fahnen geschrieben. Aber kommt der Aufbruchstimmung, der Klimakrise zu begegnen und durch gemeinsame Anstrengungen mehr Fortschritt in Staat und Gesellschaft zu wagen, nicht der europäische und deutsche Artenschutz in die Quere? Enden nicht der anfängliche durch Selfies verbreitete Elan und der Fortschrittsglaube, wo sich den für dringend erforderlich gehaltenen Vorhaben ein Rotmilan oder ein Feldhamster in den Weg stellt? Welche Anforderungen ergeben sich aus den artenschutzrechtlichen Vorgaben und lassen sich diese überhaupt – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen – überwinden? Die Habitat-RL bildet zusammen mit der Vogelschutz-RL ein umfassendes rechtliches Instrumentarium für einen grenzübergreifenden Arten- und Gebietsschutz in der Europäischen Union, das die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse gewährleisten soll. Wie passt das mir der beabsichtigten Energiewende zusammen?

Rechtsanwalt FAVerwR, Münster/Osnabrück.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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