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Zur Frage der Einwendungsfrist in wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren für Industriekläranlagen

Stefan Kopp-Assenmacher, Bernhard Linnartz


In Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für umweltbeanspruchende Vorhaben muss regelmäßig die Öffentlichkeit beteiligt werden. Dies erfolgt traditionell in der Weise, dass die Antrags- oder Planunterlagen von der betroffenen Öffentlichkeit im Laufe des Genehmigungsverfahrens rechtzeitig und für einen gewissen Zeitraum eingesehen werden können und die Möglichkeit eingeräumt wird, gegen das Vorhaben oder seine Konzeption schriftlich Einwendungen zu erheben. Dabei kommt der Durchführung einer ordnungsgemäßen Öffentlichkeitsbeteiligung auch für die materielle Genehmigungsentscheidung eine hohe Bedeutung zu. Im Verfahrensrecht für die Erteilung einer Einleiterlaubnis aus Industriekläranlagen bestehen indes Unklarheiten, die durch die Rechtsprechung oder den Gesetzgeber nicht zuletzt im Sinne des politisch aktuell wieder hoch im Kurs stehenden Interesses an einer Verfahrensbeschleunigung bei nächster Gelegenheit klargestellt werden sollten.

Die Autoren sind Rechtsanwälte der auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Kanzlei Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten (www.oklp.de) am Standort Berlin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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