- Volume 12 (2022), Issue 2
- Vol. 12 (2022), No. 2
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- Pages 98 - 105
- pp. 98 - 105
Verfassungs- und klimaschutzrechtliche Rahmenbedingungen der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
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Im Mai 2022 hat das BMUV ein Arbeitspapier veröffentlicht, das vorsieht, die Anrechnungsmöglichkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die im BImSchG verankerte Treibhausgasminderungspflicht für Kraftstoff-Inverkehrbringer ab 2023 schrittweise abzusenken und ab dem Jahr 2030 sogar vollständig abzuschaffen. Die vorgesehene Maßnahme begründet eine unmittelbare Abkehr von einer jahrzehntelangen gesetzgeberischen Förderung, die auf die Verwendung dieser Biokraftstoffe zur Verringerung von Treibhausgasemissionen abzielte, und erweist sich aus mehreren Gründen als rechtlich problematisch. Hier setzt der Beitrag an und untersucht dazu u.a. die Vereinbarkeit des veröffentlichten Vorschlags mit verfassungs- und klimaschutzrechtlichen Bestimmungen.