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Verfassungs- und klimaschutzrechtliche Rahmen­bedingungen der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen

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Tim Hahn, Stefan Kopp-Assenmacher, Friedrich Markmann

This work is distributed under the Creative Commons Licence Attribution 4.0 International (CC BY 4.0).



Im Mai 2022 hat das BMUV ein Arbeitspapier veröffentlicht, das vorsieht, die Anrechnungsmöglichkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die im BImSchG verankerte Treibhausgasminderungspflicht für Kraftstoff-Inverkehrbringer ab 2023 schrittweise abzusenken und ab dem Jahr 2030 sogar vollständig abzuschaffen. Die vorgesehene Maßnahme begründet eine unmittelbare Abkehr von einer jahrzehntelangen gesetzgeberischen Förderung, die auf die Verwendung dieser Biokraftstoffe zur Verringerung von Treibhausgasemissionen abzielte, und erweist sich aus mehreren Gründen als rechtlich problematisch. Hier setzt der Beitrag an und untersucht dazu u.a. die Vereinbarkeit des veröffentlichten Vorschlags mit verfassungs- und klimaschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Autoren sind Rechtsanwälte in der Kanzlei Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin. Der Aufsatz basiert auf einem Rechtsgutachten der Autoren für den Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V., den Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V., den Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. sowie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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