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Erfordernis der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Änderung oder Erweiterung des Betriebs einer die Schwellenwerte der IE-Richtlinie überschreitenden Anlage

Felix Schmidhäuser


Die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Genehmigungsverfahren kann für Anlagenbetreiber unangenehm sein. Die Möglichkeit, von einer Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen, ist dann problematisch, wenn mit der beabsichtigten Anlagenänderung die jeweiligen Leistungsgrenzen der Industrieemissionen-RL überschritten werden. Dann handelt es sich nach der Richtlinie um eine wesentliche Änderung. Der Beitrag geht der Frage nach, ob in diesen Fällen neben der Änderungsgenehmigung zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist. Unlängst geriet diese Frage auch in den unionsrechtlichen Fokus.

Der Autor ist Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Bernd Hecker an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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