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Die Industrieemissionsrichtlinie als Grundvoraussetzung für die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen

Bellinda Bartolucci


Volljuristin (Senior), Abteilung Fossile Infrastruktur, ClientEarth. Der folgende Text wurde als Stellungnahme eingereicht zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien“, BT-Drucks.20/3948. Die Autorin wurde als Sachverständige in der 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 1.3.2023 angehört, die online abrufbar ist, https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/anhoerungen/934878-934878.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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