Skip to content

Die novellierte Industrieemissionsrichtlinie und der Sevilla-Prozess

Praxis und Auswirkungen immissionsschutzrechtlicher Reformen – eine Fallstudie im Wirtschaftssektor Kaltwalzen von Stahl

Anke Üffing

DOI https://doi.org/10.21552/uwp/2023/3/7



Als eines der zentralen Instrumente ihres Europäischen Green Deal hat die Europäische Kommission am 5.4.2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie1 zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 („IE-RL“)2 vorgelegt. Mit der Revision der IE-RL im Rahmen des sog. Sevilla-Prozesses möchte die Kommission wesentliche Ziele des Green Deal als Grundlage für ein ökologisches und nachhaltiges Wirtschaftsmodell umsetzen.3 Aus den Begründungen zu den Inhalten der Änderungsrichtlinie wird jedoch ersichtlich, dass der Umsetzung der Ziele des Green Deal in konkrete Rechtssetzung eine erhebliche Fehlinterpretation der Beste Verfügbare Techniken (BVT)-assoziierten Emissionswerte der BVT-Schlussfolgerungen zugrunde liegt. So werden von der Kommission obere Schwellenwerte mit einem unzureichenden Ambitionsniveau und einer „lockeren“ Genehmigungspraxis assoziiert.4 Ungeachtet der von der Kommission intendierten Berücksichtigung sog. Cross-Media-Effekte geraten Anlagenbetreiber aufgrund der Interdependenzen zwischen den geplanten Verschärfungen der IE-RL und den für bestimmte Wärmebehandlungsanlagen der Kaltwalzindustrie für den Stand der Technik zu streng gesetzten BVT-Schlussfolgerungen jedoch in eine Inkonsistenz bezüglich der Ziele zweier weiterer zentraler Regulierungsinstrumente: der NEC-Richtlinie (EU) 2016/22845 sowie der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/17916.

Die Autorin ist Referentin der Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V., Düsseldorf. Kontakt: ueffing@fv-kaltwalzwerke.de.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation