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Europäischer und deutscher Artenschutz statt Energiewende? journal article

Bernhard Stüer

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Volume 11 (2021), Issue 4, Page 245 - 258

Die Bundesregierung der Ampelkoalition hat sich u.a. die Energiewende als eines der wesentlichen Ziele auf ihre politischen Fahnen geschrieben. Aber kommt der Aufbruchstimmung, der Klimakrise zu begegnen und durch gemeinsame Anstrengungen mehr Fortschritt in Staat und Gesellschaft zu wagen, nicht der europäische und deutsche Artenschutz in die Quere? Enden nicht der anfängliche durch Selfies verbreitete Elan und der Fortschrittsglaube, wo sich den für dringend erforderlich gehaltenen Vorhaben ein Rotmilan oder ein Feldhamster in den Weg stellt? Welche Anforderungen ergeben sich aus den artenschutzrechtlichen Vorgaben und lassen sich diese überhaupt – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen – überwinden? Die Habitat-RL bildet zusammen mit der Vogelschutz-RL ein umfassendes rechtliches Instrumentarium für einen grenzübergreifenden Arten- und Gebietsschutz in der Europäischen Union, das die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse gewährleisten soll. Wie passt das mir der beabsichtigten Energiewende zusammen?


Investitionsbeschleunigungsgesetz journal article

Bernhard Stüer

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Volume 11 (2021), Issue 1, Page 36 - 44

Das zum 10.12.2020 in Kraft getretene Investitionsbeschleunigungsgesetz will im Anschluss an das PlBeschlG 2020 und das PlanSiG 2020 eine Investitionsbeschleunigung erreicht. Durch Änderungen der VwGO, des AEG, des FStrG, des Wa­StrG, des UVPG, des ROG, der ROV, des PlanSiG, des EisenbahnVerkVerwG, der Bundeseisenbahngebührenverordnung und des PBefG sollen Verfahren im Bereich des Fachplanungsrechts beschleunigt und einzelne der befristeten Regelungen des PlanSiG 2020 in ein Dauerrecht überführt werden.


Grundlagen des europäischen Umweltrechts und erweiterte Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit in der Planfeststellung journal article

Das Bielefeld-Ummeln-Urteil des EuGH

Bernhard Stüer, Eva-Maria Stüer

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Volume 10 (2020), Issue 3, Page 119 - 126

Nach einem zweijährigen Ausflug zum EuGH in Luxemburg ist das Straßenbauverfahren Zubringer A 33/B 61 Bielefeld-Ummeln wieder auf dem Richtertisch des BVerwG in Leipzig gelandet. Aus der Sicht der deutschen Prozess- und gemäßigten Umweltrechtler ist der Schlagabtausch am Kirchberg eigentlich recht zufriedenstellend und ohne umwerfende Ergebnisse ausgegangen. Insbesondere sind die deutsche Rechtsschutzpyramide und die aus ihr entwickelte Schutznormtheorie nicht eingestürzt, sondern haben auch den aus der Umweltkompetenz der EU abgeleiteten umweltrechtlichen Anforderungen standgehalten. Etwas strenger angezogen hat der EuGH allerdings die aus der Wasserrahmen-RL abzuleitenden Anforderungen. Neben den Verbänden kann auch die betroffene Öffentlichkeit die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben verlangen, soweit sie in eigenen Rechten oder geschützten Interessen betroffen ist. Und das ist zum Rechtsschutz das eigentlich Neue: Die Rüge- und Klagebefugnisse der Öffentlichkeit stehen sozusagen mit den Rechten der Verbände in der Tendenz mehr und mehr auf einer Stufe.

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