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UWP 4/2022 jetzt verfügbar

 

In der jüngsten Ausgabe der UWP finden sich wieder Beiträge sowohl mit wasserrechtlichen als auch anderen umweltrechtlichen, insbesondere immissionsschutzrechtlichen Schwerpunkten: So befasst sich Bartolucci mit der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) als Grundvoraussetzung für die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Die Novelle der IED ist mit Änderungen am 16. März 2023 vom Umweltministerrat beschlossen worden. Es werden weitere Änderungsvorschläge seitens des Europäischen Parlaments hinzukommen, sodass es am Ende auf ein Trilog-Verfahren hinauslaufen wird. Mit der Verabschiedung der novellierten IED ist im ersten oder zweiten Quartal 2024 zu rechnen. Außerdem befassen sich Elgeti/Durinke/Plate mit dem Entwurf der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Sie gehen der Frage nach, was sich ändern wird und bewerten den Novellierungsvorschlag der Kommission. Pauly/Krampitz folgen mit einem Beitrag zur Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung der Verwaltungsvorschrift für Abfallbehandlungsanlagen. Dabei geht es ihnen im Schwerpunkt um die Berücksichtigung von Anlagen zur Aufbereitung von Altholz zur energetischen Verwertung. Lodd prüft § 57 Abs. 2 Wassergesetz Nordrhein-Westfalen und legt den Begriff der „wesentlichen Änderung“ an einer Abwasserbehandlungsanlage aus. Im Praxisforum geht es um wasserrechtliche Zulassungsverfahren, ein Bericht aus der Tätigkeit der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.


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