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Klimaschutz und Menschenrechte

Eine Analyse der Spruchpraxis der UN-Menschenrechtsausschüsse

Stefan Lorenzmeier


Das Verhältnis von Klimaschutz und Menschenrechten wirft grundlegende rechtliche Fragestellungen auf, die inzwischen auch das weltweit geltende UN-Menschenrechtssystem erreicht haben. Der Beitrag stellt die bislang von den UN-Menschenrechtsausschüssen entschiedenen Rechtssachen dar und analysiert sie kritisch vor dem Hintergrund individueller menschenrechtlicher Verbürgungen. Im Ergebnis vermögen die bislang entschiedenen Verfahren nicht immer zu überzeugen, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis der Menschenrechte auch in anderen Klimaschutzverfahren.

Dr. Stefan Lorenzmeier, LL.M. ist Akademischer Oberrat an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Kontakt: stefan.lorenzmeier@jura.uni-augsburg.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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