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„Melde gehorsamst oder nichts zu melden?!“

Eine Anleitung zum Umgang mit der Meldepflicht nach § 19 der 12. BImSchV für die Praxis

Patrick Krampitz, Natalie Baltzer


Die 12. BImSchV (sog. Störfall-Verordnung) dient der Störfallvermeidung. Dafür legt die Verordnung in § 19 i.V.m. Anhang VI Teil 1 der 12. BImSchV für die Betreiber von Störfallanlagen u.a. Meldepflichten hinsichtlich drei verschiedener Kategorien von Ereignissen fest. Für die Praxis erweist sich der Umgang mit den Meldepflichten jedoch aufgrund der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe teilweise als problematisch. Der Beitrag legt daher besonderes Augenmerk auf eine konkretisierende Auslegung dieser Begriffe.

Patrick Krampitz ist Rechtsanwalt in der Kanzlei PAULY Rechtsanwälte, Köln, Natalie Baltzer ist dort wissenschaftliche Mitarbeiterin. Kontakt: P.Krampitz@pauly-rechtsanwaelte-koeln.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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