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Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als neue Grundlage für die planerische Steuerung der Windenergienutzung

Alfred Scheidler

DOI https://doi.org/10.21552/uwp/2023/2/5



Mit dem im Juli 2022 verkündeten und am 1.2.2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz wurde die planerische Steuerung der Windenergienutzung grundlegend umgestaltet. Das Gesetz beinhaltet u.a. Änderungen des Baugesetzbuchs sowie das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz. Letzteres wurde bereits mehrfach geändert, zuletzt durch Gesetz vom 26.7.2023 (BGBl. I Nr. 202) mit Wirkung zum 3.8.2023. Der Beitrag stellt das Windenergieflächenbedarfsgesetz vor und zeigt dabei vor allem die seit seinem Erlass bis Juli 2023 ergangenen Änderungen auf.

Dr. Alfred Scheidler ist Abteilungsleiter und Vertreter des Landrats am Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab sowie stellvertretender Landrat des Landkreises Tirschenreuth. Der Beitrag beruht im Wesentlichen auf den demnächst erscheinenden Ausführungen des Autors zum WindBG in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht. Kontakt: ascheidler@neustadt.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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