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Teilwiderruf der Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für ein Wasserwerk

Jan Gröschel

DOI https://doi.org/10.21552/uwp/2023/2/7



Der Beitrag analysiert eine Entscheidung des VG Hannover vom 17.1.2023 aus dem Gebiet des Wasserrechts. In dem zu entscheidenden Fall hatte der größte Wasserversorger Niedersachsens gegen den Teilwiderruf einer ihm im Jahr 2010 auf 30 Jahre erteilten Bewilligung für eines seiner Grundwasserwerke geklagt. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und den Teilwiderruf aufgehoben, weil die gesetzlichen Voraussetzungen eines Widerrufs nicht vorlagen. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelegenheit, zu der Bedeutung einer wasserwirtschaftlichen Vorratshaltung Stellung zu nehmen.

Jan Gröschel, LL.M. ist Rechtsanwalt und Senior Associate bei CMS Hasche Sigle in Hamburg. Kontakt: jan.groeschel@cms-hs.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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