Skip to content

Die verpflichtende Einführung der Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz

Lisa M. Lückemeier, Anja Baars

DOI https://doi.org/10.21552/uwp/2023/4/7



Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist, werden die Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Damit soll die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Adressaten der Pflicht zur Wärmeplanung sind die Länder. Diese müssen sicherstellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne innerhalb bestimmter Fristen erstellt werden. Abhängig von der Größe des Gemeindegebiets müssen die Wärmepläne bis zum Ablauf des 30.6.2026 (mehr als 100.000 Einwohner) bzw. 30.6.2028 (weniger als 100.000 Einwohner) erstellt werden. § 33 WPG ermächtigt die Länder dazu, die Pflicht zur Wärmeplanung auf die Gemeinden und Gemeindeverbände zu übertragen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen zur Wärmeplanung und den Ablauf des Wärmeplanungsverfahrens.

Die Autorinnen Lisa M. Lückemeier und Dr. Anja Baars sind Rechtsanwältinnen und Partnerinnen der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB an den Standorten Münster und Köln. Kontakt: lisa.lueckemeier@wolter-hoppenberg.de.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation