Die Beteiligung von Naturschutzvereinigungen und Naturschutzbeiräten in Genehmigungsverfahren journal article Grenzfragen der §§ 66 Abs. 2 und 70 Abs. 2 LNatSchG NRW Tobias Rietmann, Thomas Tyczewski Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Volume 13 (2023), Issue 4, Page 247 - 252 Im deutschen Recht kann grundsätzlich nur derjenige gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, der sich auf die Verletzung eigener Rechte stützt. Dies führt zu einer strukturellen Durchsetzungsschwäche der objektiv-rechtlichen Naturschutzbelange in Genehmigungsverfahren. Um dieser Schwäche des Naturschutzrechts zu begegnen, hat der Gesetzgeber besondere naturschutzrechtliche Beteiligungs- und Klagerechte geschaffen. Gleichwohl können die Naturschutzbehörden in bestimmten Fällen von einer Beteiligung der Naturschutzvereinigungen bzw. -beiräte absehen. Für diesen Beteiligungsverzicht hat sich bei den Naturschutzbehörden mangels konkreter Vorgaben eine zum Teil sehr unterschiedliche Praxis herausgebildet. Daher erläutert dieser Beitrag die Beteiligungsvoraussetzungen am Beispiel der §§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 LNatSchG NRW, zeigt auf, welche rechtlichen Maßstäbe für einen Verzicht auf die Beteiligung gelten, und beleuchtet die Rechtsfolgen einer zu Unrecht unterbliebenen Beteiligung.
Zur Rechtmäßigkeit technischer Bewertungskriterien im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung Stefan Kopp-Assenmacher, Friedrich Markmann