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Die Bewirtschaftungsplanung der WRRL – aktuelle (rechtliche) Praxisfragen und (erste) Antworten Journal Artikel

DWA Fachausschuss Recht 3 – Vollzugsfragen des Wasserrechts

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Jahrgang 11 (2021), Ausgabe 1, Seite 51 - 60

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zum Ziel gesetzt. Der vorgegebene Zeitplan hat sich jedoch als zu ambitioniert erwiesen. Daher hat die LAWA eine sogenannte „Vollplanung“ durch die planenden Länder, die über den Zeitraum des 3. Bewirtschaftungszyklus’ (2027) hinausgeht, beschlossen. Die Vollplanung soll alle (= voll) Maßnahmen aufzeigen, die erforderlich sind, um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. In Einzelfällen werden nach detaillierter fachlicher Prüfung auch für einige Wasserkörper verminderte Bewirtschaftungsziele festgesetzt, die nach derzeitigem Kenntnisstand den guten Zustand nicht erreichen werden. Der Arbeitsbericht zeigt auf, welche Aspekte der Bewirtschaftungsplanung und der Maßnahmenprogramme des 3. Zyklus die wasserrechtlichen Entscheidungen prägen werden.

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