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Verfassungs- und klimaschutzrechtliche Rahmen­bedingungen der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen journal article open-access

Tim Hahn, Stefan Kopp-Assenmacher, Friedrich Markmann

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Volume 12 (2022), Issue 2, Page 98 - 105

Im Mai 2022 hat das BMUV ein Arbeitspapier veröffentlicht, das vorsieht, die Anrechnungsmöglichkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die im BImSchG verankerte Treibhausgasminderungspflicht für Kraftstoff-Inverkehrbringer ab 2023 schrittweise abzusenken und ab dem Jahr 2030 sogar vollständig abzuschaffen. Die vorgesehene Maßnahme begründet eine unmittelbare Abkehr von einer jahrzehntelangen gesetzgeberischen Förderung, die auf die Verwendung dieser Biokraftstoffe zur Verringerung von Treibhausgasemissionen abzielte, und erweist sich aus mehreren Gründen als rechtlich problematisch. Hier setzt der Beitrag an und untersucht dazu u.a. die Vereinbarkeit des veröffentlichten Vorschlags mit verfassungs- und klimaschutzrechtlichen Bestimmungen.



Zur Frage der Einwendungsfrist in wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren für Industriekläranlagen journal article

Stefan Kopp-Assenmacher, Bernhard Linnartz

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Volume 12 (2022), Issue 1, Page 47 - 51

In Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für umweltbeanspruchende Vorhaben muss regelmäßig die Öffentlichkeit beteiligt werden. Dies erfolgt traditionell in der Weise, dass die Antrags- oder Planunterlagen von der betroffenen Öffentlichkeit im Laufe des Genehmigungsverfahrens rechtzeitig und für einen gewissen Zeitraum eingesehen werden können und die Möglichkeit eingeräumt wird, gegen das Vorhaben oder seine Konzeption schriftlich Einwendungen zu erheben. Dabei kommt der Durchführung einer ordnungsgemäßen Öffentlichkeitsbeteiligung auch für die materielle Genehmigungsentscheidung eine hohe Bedeutung zu. Im Verfahrensrecht für die Erteilung einer Einleiterlaubnis aus Industriekläranlagen bestehen indes Unklarheiten, die durch die Rechtsprechung oder den Gesetzgeber nicht zuletzt im Sinne des politisch aktuell wieder hoch im Kurs stehenden Interesses an einer Verfahrensbeschleunigung bei nächster Gelegenheit klargestellt werden sollten.





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