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Klimaschutz und Menschenrechte Journal Artikel

Eine Analyse der Spruchpraxis der UN-Menschenrechtsausschüsse

Stefan Lorenzmeier

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Jahrgang 13 (2023), Ausgabe 1, Seite 8 - 14

Das Verhältnis von Klimaschutz und Menschenrechten wirft grundlegende rechtliche Fragestellungen auf, die inzwischen auch das weltweit geltende UN-Menschenrechtssystem erreicht haben. Der Beitrag stellt die bislang von den UN-Menschenrechtsausschüssen entschiedenen Rechtssachen dar und analysiert sie kritisch vor dem Hintergrund individueller menschenrechtlicher Verbürgungen. Im Ergebnis vermögen die bislang entschiedenen Verfahren nicht immer zu überzeugen, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis der Menschenrechte auch in anderen Klimaschutzverfahren.


Klimaschutz vor europäischen Gerichten Journal Artikel

Stefan Lorenzmeier

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Jahrgang 13 (2023), Ausgabe 3, Seite 172 - 178

Neben den Verfahren vor internationalen Streitbeilegungsorganen haben Fragen des Klimaschutzes auch die Europäischen Gerichte erreicht. Der Beitrag stellt die bislang von den Europäischen Gerichten entschiedenen und noch anhängigen Rechtssachen dar und erläutert kritisch die sich stellenden Rechtsprobleme. Im Ergebnis wird zu sehen sein, inwieweit gerade der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereit ist, sein dynamisches Verständnis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch auf Fragen des Klimaschutzes zu erweitern.


Rechtliche Zulässigkeit der Einbeziehung von Kernenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie Journal Artikel

Stefan Lorenzmeier

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Jahrgang 12 (2022), Ausgabe 3, Seite 131 - 137

Die Aufnahme von Kernenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie durch die EU-Kommission ist rechtlich umstritten. Der Beitrag stellt die verschiedenen rechtlichen Hürden dar und analysiert die primär- und sekundärrechtliche Unionsgemäßheit der Einstufung. Im Ergebnis sprechen gute Gründe für die Rechtswidrigkeit der von der EU-Kommission vorgenommenen Einstufung, wobei eine abschließende Beurteilung nicht immer möglich erscheint.

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