Die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021) Journal Artikel Anmerkungen zu ausgewählten Neuregelungen Jörg Badewitz, Andreas Theuer, Jens Willbrand Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Jahrgang 11 (2021), Ausgabe 3, Seite 176 - 189 Die Novelle der TA Luft 2021 geht über die reine Umsetzung europäischer Vorgaben aus den BVT-Merkblättern hinaus und führt neue Regelungen für die Genehmigungsverfahren von genehmigungsbedürftigen Anlagen ein. Wesentliche Änderungen finden sich in den Vorschriften zur Bestimmung der Immissionskenngrößen und bei der Anwendung der Irrelevanzregelungen. Die Geruchsimmissionsrichtlinie wird in die TA Luft eingeführt und damit „verrechtlicht“. Neue Sonderfallprüfungen befassen sich mit naturschutzrechtlichen Tatbeständen, zum einen für FFH-Gebiete (Anhang 8), zum anderen für Stickstoffeinträge generell (Anhang 9). Es werden auch neue Schadstoffdepositionswerte für BaP und Dioxine, Furane und PCB eingeführt. Im Vorsorgeteil der TA Luft 2021 wird der Stand der Technik für viele Anlagentypen des produzierenden Gewerbes neu bestimmt. Übergangsbestimmungen ermöglichen die schrittweise Einführung dieser europäischen Vorgaben.